Er- und Ablebensversicherung

Bei kombinierte Erlebens- und Ablebensversicherungen in Österreich kommt es in zwei Fällen zu Auszahlungen: Im Todesfall des Versicherten und im Erlebensfall eines bestimmten Zeitpunkts.
Die Auszahlungssumme ist von der Höhe der eingezahlten Prämien abhängig. Daher eignet sich die Erlebensversicherung nur bedingt zur finanziellen Absicherung im Todesfall.
Was ist eine Er- und Ablebensversicherung?
Anders als eine reine Risikolebensversicherung bietet eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung die Möglichkeit einer Kapitalanlage in Österreich.
Zu einer Auszahlung kommt es, wenn der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit erlebt. Ausbezahlt werden die eingezahlten Prämien, sowie eine Beteiligung an den durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Gewinnen.
Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf der Vertragslaufzeit, erhält die im Vertrag begünstigte Person die bis dahin eingezahlten Prämien sowie einen Anteil der erwirtschafteten Gewinne.
Was ist der Erlebensfall?
Der Erlebensfall tritt ein, wenn die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit erlebt. Die Versicherungssumme wird zu diesem Zeitpunkt in Form einer Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt.
Im Gegensatz zu einer klassischen Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung wird im Erlebensfall keine vorher festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt, sondern eine Summe in Höhe der eingezahlten Prämien plus einen Anteil an den dadurch erwirtschafteten Gewinnen.
Für wen ist eine Erlebensversicherung sinnvoll?
Eine reine Erlebensversicherung gilt in Österreich als sichere Geldanlage. Wenn auf eine Ablebensversicherung verzichtet wird, entfällt der Risikozuschuss der Prämien.
Bei Abschluss der Erlebensversicherung wird der gewünschte Sparbetrag und die Laufzeit festgelegt. Dadurch berechnet sich die Prämienhöhe. Ausgezahlt wird am Ende der Laufzeit der vereinbarte Sparbetrag und zusätzlich ein Anteil der erwirtschafteten Gewinne.
Im Sterbefall der versicherten Person erhält die begünstigte Person die bis dahin eingezahlten Prämien und die erwirtschafteten Gewinne ausgezahlt.
In der Regel ist diese Auszahlungssumme im Todesfall wesentlich geringer, als die vereinbarte Summe einer Risikolebensversicherung.
Eine Erlebensversicherung ist daher nur zu empfehlen, wenn das Ziel nicht die finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall ist. Sie bietet sich also eher als sichere Kapitalanlage an.
Steuerliche Vorteile der Erlebensversicherung
Erlebensversicherungen in Österreich kommen mit einem steuerlichen Vorteil: Bei Versicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren entfallen Kapital- und Einkommensteuer, sofern der Betrag nicht als Rente ausbezahlt wird. Daher lohnt sich ein Vergleich mit anderen Anlageprodukten auch heute noch. Sie sollten sich jedoch mit Ihrem Finanzexperten besprechen.
Eine Versicherungssteuer von 4% ist in der Regel im Prämienbetrag enthalten. Zu finanziellen Verlusten kann es daher in der Regel lediglich bei vorzeitiger Beendigung oder Rückkauf der Erlebensversicherung kommen. Lassen Sie sich daher vor Abschluss einer Erlebensversicherung von Ihrem Finanzexperten beraten.
Vor- und Nachteile einer Erlebensversicherung
Vorteile
- Sichere Geldanlage
- Auszahlung der Versicherungssumme
- Übertragung bei Ableben
- Steuerlich attraktiv
Nachteile
- Keine ausreichende Absicherung im Todesfall
- Relativ niedrige Gewinne
- Langfristige Geldanlage
Fazit: Erlebens- oder Ablebensversicherung?
Eine Erlebensversicherung kann sich als Kapitalanlage lohnen. Da die zu erwartenden Gewinne in der Regel jedoch relativ gering sind, lohnt sich der Vergleich. Andere Finanzprodukte und Anlageoptionen können durchaus ertragreicher sein.
Wer seine Angehörigen im Todesfall absichern möchte, sollte eher auf eine Ablebensversicherung zurückgreifen, da diese im Sterbefall eine deutlich höhere Versicherungssumme auszahlen. Hier erfahren Sie mehr zu solchen Risikolebensversicherungen.